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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die FernUniversität in Hagen ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage von Prüfberichten durch ein Prüflaboratorium, das durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist, erstellt.  Die Anforderungen aus den Prüfberichten werden zu jeder neuen Version dieser Webseite durch die HIS eG überprüft.

In folgenden Dialogen wird die Barrierefreiheit kontinuierlich weiter verbessert:

In der Studienbewerbung sind Tabellen teilweise nicht barrierefrei ungesetzt.

In der Online-Immatrikulation sind verschachtelte Tabellen vorhanden. Manche Formularelemente haben kein Label, bei einer Tabelle fehlt die Kopfzeile. Die Fokussierung neuer Inhalte befindet sich an falscher Stelle. Es gibt keine Möglichkeit, anhand einer Übersicht die Eingaben vor der Abgabe zu kontrollieren. Meldungen sind teilweise nicht aussagekräftig genug.

Im Stundenplan fehlen teilweise Label bei Auswahlelementen. Texte in Veranstaltungsblöcken sind nicht in Absätzen strukturiert.

In der Ansicht der Leistungen für Studierende kann die Liste an Elementen sehr lang werden, weshalb die Bedienung für Screenreader ineffizient ist.

Generell gilt:

  • In manchen Masken werden Auswahl- und Eingabefelder, die kein eigenes Label besitzen, in großen Tabellen in Massenbearbeitungs- und Expertenfunktionen verwendet. In neueren Masken werden die Auswahl- und Eingabefelder über Aktionsbuttons in den Tabellen in modale Dialoge (Overlays) ausgelagert, wo eigene Label zugeordnet sind.
  • In manchen älteren Masken werden ineinander verschachtelte Tabellen verwendet, um komplexe Sachverhalte effizient abzubilden.
  • Die Navigation in älteren Bäumen ist erschwert, da sie strukturell aus vielen Tabellenzellen aufgebaut sind. Es wurde eine barrierefreie Baumkomponente entwickelt, die sukzessive die bisherige Komponente ersetzt.
  • Breite Tabellen auf kleinen Bildschirmen erfordern teilweise horizontales scrollen, solange der Bildschirm größer als 768px breit ist.
  • An manchen Stellen sind externe Webseiten verlinkt. In Teilen können diese Webseiten nicht barrierefrei sein. Hierbei handelt es sich um Angebote Dritter, auf die wir keinen Einfluss haben.

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Hochschule finden Sie unter Dokumentation und Hilfe im Kapitel Barrierefreiheit weitere ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit dieser Anwendung.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 28.11.2025 aktualisiert.

Falls Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an unseren Helpdesk:

Wir beantworten gerne Ihre Fragen!

E-Mail: helpdesk@fernuni-hagen.de

Telefon: +49 2331 987–4444

Mo. – Fr. 08:00 – 16:00 Uhr

Information zur barrierefreien Bedienung
Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zur Bedienung mit dem Screenreader und andere Hilfen zur Bedienung dieser Webseite.
Leichte Sprache

Hinweis: Diese Seite in leichter Sprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.

Gebärdensprache
Hinweis: Diese Seite für Videos mit Erläuterungen in Gebärdensprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.

Feedback zur Barrierefreiheit

Sie können mit der FernUniversität in Hagen in Kontakt treten, wenn Sie bei der Verwendung der Webseiten auf Barrieren stoßen oder um Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu melden. Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit können Sie uns in unserem Feedback-Formular mitteilen.

Zum Feedback-Formular



Bei Bedarf ist es möglich, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.